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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln das Verhältnis zwischen Pferdephysiotherapie Maria von Jacobs (nachfolgend als "Maria Jacobs" bezeichnet) und dem Pferdehalter / Verfügungsberechtigte / Pferdehüter (nachfolgend als Pferdehalter bezeichnet).

1.2 Die Annahme des Behandlungsangebots von Maria Jacobs und die Vereinbarung einer Befunderhebung und/oder Therapie führen zur Schließung eines Behandlungs-/Dienstleistungsvertrags gemäß §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

1.3 Wenn aus Gründen fehlender Spezialisierung oder gesundheitlicher Risiken für das Pferd, den Pferdehalter, Maria Jacobs oder andere Personen eine Behandlung oder Fortführung einer Behandlung nicht möglich ist, behält sich Maria Jacobs das Recht vor, die begonnene Behandlung abzubrechen oder zu beenden. In einem solchen Fall sind die bereits angefallenen Kosten dennoch vom Pferdehalter zu tragen.

1.4 Maria Jacobs hat eine Ausbildung zur DIPO-Pferdephysiotherapeutin am Deutschen Institut für Pferdeosteopathie absolviert, verfügt über zusätzliche Weiterbildungen für Pferdephysiotherapeuten und ist ausschließlich auf die ihrer Ausbildung entsprechende Behandlung von Pferden spezialisiert.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages

2.1 Die Behandlungsmethoden und -risiken werden dem Pferdehalter vor Beginn der Behandlung erläutert. Die Behandlung richtet sich nach den Bedürfnissen des Pferdes und den Möglichkeiten der Behandlung.

2.2 Maria Jacobs behandelt die Pferde so umfassend wie möglich, basierend auf ihrem Wissen in der Pferdephysiotherapie. Es wird jedoch keine Garantie für den Behandlungserfolg im Sinne einer werkvertraglichen Verpflichtung übernommen.

2.3 Maria Jacobs kann vom Pferdehalter verlangen, vor der Behandlung einen Tierarzt zur Diagnosestellung aufzusuchen und eine entsprechende Diagnose vorzulegen. Sollte dies nicht erfolgen, ist Maria Jacobs berechtigt, die Behandlung zu unterlassen oder abzubrechen. In einem solchen Fall sind die bereits angefallenen Kosten dennoch vom Pferdehalter zu tragen.

2.4 Der Pferdehalter ist verpflichtet, alle Fragen zum Gesundheitszustand des Pferdes, vorherigen Therapien und Diagnosen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

2.5 Die Festlegung der Behandlung des Pferdes erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Pferdehalter auf Grundlage der Empfehlungen von Maria Jacobs. Anpassungen oder Änderungen der Behandlung können jederzeit erfolgen.

2.6 Die Behandlung des Pferdes erfolgt in der Regel in Anwesenheit und unter Einbeziehung des Pferdehalters.

§ 3 Behandlungstermine

3.1 Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage vereinbart werden. Die vereinbarten Termine sind verbindlich einzuhalten.

3.2 Falls der Pferdehalter einen Termin nicht wahrnehmen kann, muss er Maria Jacobs mindestens 24 Stunden im Voraus benachrichtigen.

3.3 Bei verspäteter oder fehlender Benachrichtigung über die Nichtinanspruchnahme eines Termins behält sich Maria Jacobs das Recht vor, dem Pferdehalter 50 % der fälligen Behandlungsgebühren in Rechnung zu stellen.

§ 4 Behandlungskosten

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die auf der Homepage veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

4.2 Die Zahlung erfolgt direkt nach der Behandlung durch den Pferdehalter. Auf Anfrage kann eine schriftliche Rechnung erstellt werden, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig ist.

§ 5 Rücktritt und Kündigung

5.1 Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Pferdehalters oder schwerwiegender Pflichtverletzungen, wie der Unterlassung der Meldung von aggressivem Verhalten oder Vorerkrankungen des Pferdes sowie einer nicht artgerechten Pferdehaltung, kann Maria Jacobs jederzeit von der Erbringung ihrer Dienstleistungen zurücktreten.

5.2 Im Falle von Kündigung oder Rücktritt aus den oben genannten Gründen haftet der Pferdehalter für entstandene Schäden und bereits erbrachte Aufwendungen von Maria Jacobs.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Vertragszweck und dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

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